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   OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21   

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https://dejure.org/2022,15441
OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21 (https://dejure.org/2022,15441)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03.06.2022 - 10 S 25.21 (https://dejure.org/2022,15441)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 03. Juni 2022 - 10 S 25.21 (https://dejure.org/2022,15441)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    Art 19 Abs 4 GG, Art 33 Abs 2 GG
    Einstweiliger Rechtsschutz - Beschwerde - Konkurrentenstreit - Beförderung - Besoldungsgruppe B3 - dienstliche Beurteilung - Beurteilungsbeitrag - externe Leistungseinschätzung - Beurteilungsrichtlinie - gesteigerte Begründungsanforderungen - Erstbeurteilung - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.11.2014 - 2 A 10.13

    Dienstliche Beurteilung; Beurteiler; Erstbeurteiler; Beurteilungsrichtlinie;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Abgesehen davon, dass dieses Vorbringen nicht deutlich macht, wie bzw. nach welchen Kriterien oder Maßgaben diese "wertende Zuordnung" im Einzelnen vonstatten gegangen ist, berücksichtigt es weder die von dem Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck S. 8 a.E. f.) hervorgehobenen Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die Begründung bei der Abweichung von Beurteilungsbeiträgen, wonach solche Abweichungen nachvollziehbar begründet werden müssen (BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 18, und vom 27. November 2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 24), was zumal dann gilt, wenn - wie hier - der Beurteiler den zu Beurteilenden aus eigener Anschauung nicht kennt (auch dazu BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, a.a.O., Rn. 25), noch stellt das Vorbringen klar, wie diese Einordnung "im Rahmen einer wertenden Zuordnung" mit den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinie zu vereinbaren sein soll.

    Eine so begründete "wertende Zuordnung" dürfte wohl schon den Bereich des notwendigen "Einpassens" in das Beurteilungssystem (dazu BVerwG, Urteil vom 27. November 2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 24) überschreiten und der Sache nach bereits eine (verfrühte) Maßstabshaltung darstellen (von der die Antragstellerin dann zweimal nachteilig betroffen wäre, erstmals durch die Erstbeurteilerin unter Herabsetzung auf "A" und ein zweites Mal durch die nachfolgende Maßstabshaltung unter Herabsetzung auf "AB").

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.02.2019 - 10 S 59.18

    Beamtenrecht: Konkurrentenstreit anlässlich der Beförderungsrunde 2017/2018 bei

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint, mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (zu diesem Maßstab insb. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.; im Anschluss hieran OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats u.a. vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9), setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus.

    Die Rechtsordnung behält solche Akte der wertenden Erkenntnis dem Dienstherrn - hier der Antragsgegnerin - vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; im Anschluss daran Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse des Senats vom 19. Februar 2019 - OVG 10 S 67.18 -, juris Rn. 33, und vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9).

  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 21.16

    Dienstliche Beurteilung kann auch von nur einem Beurteiler erstellt werden, wenn

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Abgesehen davon, dass dieses Vorbringen nicht deutlich macht, wie bzw. nach welchen Kriterien oder Maßgaben diese "wertende Zuordnung" im Einzelnen vonstatten gegangen ist, berücksichtigt es weder die von dem Verwaltungsgericht (Beschlussabdruck S. 8 a.E. f.) hervorgehobenen Anforderungen des Bundesverwaltungsgerichts an die Begründung bei der Abweichung von Beurteilungsbeiträgen, wonach solche Abweichungen nachvollziehbar begründet werden müssen (BVerwG, Urteile vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 21.16 -, juris Rn. 18, und vom 27. November 2014 - BVerwG 2 A 10.13 -, juris Rn. 24), was zumal dann gilt, wenn - wie hier - der Beurteiler den zu Beurteilenden aus eigener Anschauung nicht kennt (auch dazu BVerwG, Urteil vom 27. November 2014, a.a.O., Rn. 25), noch stellt das Vorbringen klar, wie diese Einordnung "im Rahmen einer wertenden Zuordnung" mit den Vorgaben der Beurteilungsrichtlinie zu vereinbaren sein soll.
  • BVerfG, 24.09.2002 - 2 BvR 857/02

    Zu den Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Die Rechtsordnung behält solche Akte der wertenden Erkenntnis dem Dienstherrn - hier der Antragsgegnerin - vor (vgl. BVerfG, Beschluss vom 24. September 2002 - 2 BvR 857/02 -, juris Rn. 16; im Anschluss daran Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschlüsse des Senats vom 19. Februar 2019 - OVG 10 S 67.18 -, juris Rn. 33, und vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9).
  • BVerwG, 17.09.2020 - 2 C 2.20

    Folgen des Verstoßes gegen die Vorgabe der Gleichgewichtung der Einzelmerkmale

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Soweit sie dazu mit der Beschwerde geltend macht, das Verwaltungsgericht nehme zu Unrecht an, der Hinweis des Maßstabshalters auf die Leistungen der Vergleichsgruppe stelle eine "leere, nichtssagende Phrase" dar, und dazu auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17. September 2020 - BVerwG 2 C 2/20 - Bezug nimmt, wonach der Verweis auf den "Quervergleich" als Begründung ausreiche (BVerwG, a.a.O., juris Rn. 40), setzt sie sich damit zum einen schon nicht hinreichend mit der Erwägung des Verwaltungsgerichts auseinander, aus anderen Passagen der genannten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts erhelle, dass es bei dem zitierten Satz nur um die Erfüllung der verfahrensrechtlichen Vorgabe der Begründung der Abweichung gegangen sei, die von der materiellen Anforderung einer Plausibilisierung der dienstlichen Beurteilung zu unterscheiden sei, und dem Urteil vom 17. September 2020 sei nicht zu entnehmen, dass sich das Bundesverwaltungsgericht von den (Anforderungen) für die Rechtmäßigkeit dienstlicher Beurteilungen gegebenenfalls nötigen Erläuterungen und Konkretisierungen und nachvollziehbaren Begründung von Abweichungen von Beurteilungsbeiträgen habe lösen wollen (unter Zitierung der diesbezüglichen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts: BA S. 8 f.).
  • BVerfG, 25.11.2015 - 2 BvR 1461/15

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde in einem Konkurrentenstreit um

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Die Beurteilung, ob die Auswahl möglich erscheint, mithin nicht vollkommen ausgeschlossen ist (zu diesem Maßstab insb. BVerfG, Beschluss vom 25. November 2015 - 2 BvR 1461/15 -, juris Rn. 19 f.; im Anschluss hieran OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats u.a. vom 22. Februar 2019 - OVG 10 S 59.18 -, juris Rn. 9), setzt eine wertende Betrachtung der Umstände des Einzelfalls voraus.
  • BVerwG, 02.03.2017 - 2 C 51.16

    Ankreuzverfahren; Begründung; Einzelbewertungen; Gesamturteil; Gewichtung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Ein Fehler im Auswahlverfahren kann sowohl in der Beurteilung des Antragstellers als unterlegenem Beamten als auch in derjenigen der erfolgreichen Bewerber oder im Leistungsvergleich zwischen den Konkurrenten liegen (vgl. BVerwG, Urteil vom 2. März 2017 - BVerwG 2 C 51.16 -, juris Rn. 32).
  • BVerwG, 07.01.2021 - 2 VR 4.20

    Herabsetzung bzw. Steigerung von Noten einer dienstlichen Beurteilung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Zum anderen bildet die von der Antragstellerin herangezogene Rechtsprechung - dies gilt auch in Ansehung der von ihr zusätzlich herangezogenen Entscheidungen BVerwG, Beschluss vom 7. Januar 2021 - BVerwG 2 VR 4/20 -, juris Rn. 33 und OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 9. April 2021 - 6 B 2032/20 -, juris Rn. 9 ff., und zwar unbeschadet der Frage, ob sie für die Beschwerdeargumentation überhaupt etwas hergeben - hier nicht den anzusetzenden Maßstab.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.03.2017 - 10 S 32.16

    Konkurrentenstreit: Aktuelle dienstliche Beurteilung bei Besetzung einer

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 47 Abs. 1, § 53 Abs. 2 Nr. 1, § 52 Abs. 2 GKG (st. Rspr. des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, vgl. Beschluss des Senats vom 30. März 2017 - OVG 10 S 32.16 -, juris Rn. 22 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.09.2018 - 10 S 47.18

    Konkurrentenstreit; Telekombeamter; dienstliche Beurteilung; Einzelbewertung;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 03.06.2022 - 10 S 25.21
    Das Verwaltungsgericht hat die von dem Senat in ständiger Rechtsprechung angewandten Maßstäbe herangezogen, denen zufolge ein abgelehnter Bewerber, dessen subjektives Recht aus Art. 33 Abs. 2 GG durch eine fehlerhafte Auswahlentscheidung des Dienstherrn verletzt worden ist, eine erneute Entscheidung über seine Bewerbung dann beanspruchen kann, wenn seine Erfolgsaussichten bei einer erneuten Auswahl offen sind, seine Auswahl also möglich erscheint (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss des Senats vom 24. September 2018 - OVG 10 S 47.18 -, juris Ls. und Rn. 17).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.02.2019 - 10 S 67.18

    (Keine) Prognostizierung der Erfolgsaussichten einer Bewerbung und einer neuen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.04.2021 - 6 B 2032/20

    Beschwerde eines Verwaltungsamtsrats in einem Stellenbesetzungsverfahren

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